Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Massagen / Wellness-Anwendungen
1 Allgemeines
Wellnessstudio Körperträume (im Folgenden WK) führt Massagen und andere Wellness-
Anwendungen an gesunden Menschen durch. Die Anwendungen finden auf Wunsch des
Gastes hin statt. Sollten Unklarheiten bzgl. des eigenen Gesundheitszustands bestehen, ist
in jedem Fall im Vorfeld ein Arzt zu konsultieren. Die Verantwortung diesbzgl. liegt beim
Gast.
1.1. Traditionelle Thailändische Massage: In Thailand wird diese Massage zu
medizinisch-therapeutischen Zwecken eingesetzt. In Deutschland dienen die von
WK durchgeführten Massagen ausschließlich der körperlichen und seelischen
Entspannung und einer Verbesserung des Wohlbefindens. Dieses gilt auch für alle
anderen Wellness-Anwendungen in unserem Studio.
1.2. Die Ausübung der Heilkunde nach deutschem Gesetz ist hierzulande nur Ärzten und
Heilpraktikern erlaubt. Daher werden von WK auch keine ärztlichen oder
therapeutischen Diagnosen gestellt bzw. Ratschläge erteilt.
1.3. Mit der Buchung einer Massage versichert der Gast automatisch nach bestem
Wissen und Gewissen, dass keine körperlichen Gebrechen, Krankheiten oder
Entzündungen vorliegen, die der gewünschten Anwendung entgegenstehen. Sollten
Allergien, Unverträglichkeiten, körperliche Einschränkungen, druckempfindliche
Haut, kürzlich durchgeführte Operationen, erlittene Knochenbrüche oder ähnliche
Beschwerden, oder aber auch eine Schwangerschaft vorliegen, ist dies WK vor der
Anwendung mitzuteilen als auch ein Arzt im Vorfeld zu konsultieren. WK behält sich
das Recht vor, in bestimmten Fällen eine Anwendung abzulehnen.
1.4. WK führt Anwendungen u.a. nach alter fernöstlicher Lehre entsprechend den Regeln
der Medical School des Wat-Pho Tempels, Bangkok, Thailand, durch. Wünschen
nach Erotik oder sexuellen Handlungen kommt WK nicht nach. Äußerungen und
Aufforderungen zu sexuellen Handlungen oder unsittliche Berührungen in jeglicher
Hinsicht, führen unmittelbar zur Anzeige (Sexuelle Belästigung, Nötigung).
2 Termine und Terminvereinbarungen
2.1. Anwendungs-Termine bedürfen der vorherigen Vereinbarung. WK geht mit der
Vereinbarung einen rechtsverbindlichen Vertrag ein, der für beide Vertragspartner
(WK und Gast) verbindlich ist. WK reserviert die vereinbarte Zeit ausschließlich für
den Gast.
2.2. Zwecks Optimierung des Ablaufs und zur Zufriedenheit beider Vertragspartner sind
folgende Regelungen zu beachten:
a) Kann der Gast einen vereinbarten Termin nicht mehr wahrnehmen, ist dies
WK mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.
b) Sollte diese Information ausbleiben, verspätet kommen oder der Gast ohne
Information dem Termin fernbleiben, behält sich WK nach § 615, Satz 1 BGB
das Recht vor, für die zu dem vereinbarten Termin zu erbringende Leistung
eine Entschädigung von bis zu 100% der fälligen Vergütung zu verlangen.
2.3. WK bittet um pünkltiches Erscheinen zum vereinbarten Termin. Ein verspätetes
Erscheinen geht zu Lasten des Gastes - auch im Interesse evtl. nachfolgender
Gäste. Der Abrechnungs- als auch Anwendungszeitraum beginnt mit dem
vereinbarten Beginn des Termins.
3 Bezahlung
3.1. Die von WK erbrachten Leistungen sind entsprechend der ausgehängten Preisliste
direkt im Anschluss an die Durchführung der Anwendungen in bar, mit EC Karte
oder durch Einlösung Ihres Gutscheins zu bezahlen. Letzteres je nach
eingetragener Leistung im Gutschein, eventuell mit Zuzahlung.
3.2. Die Preise sind nicht verhandelbar.
4 Gutscheine
4.1. Die Gültigkeit des Gutscheines beträgt 24 Monate ab Ausstellungsdatum.
4.2. Die Gültigkeit eines Angebots-Gutscheines beträgt 12 Monate ab
Ausstellungsdatum.
4.3. WK haftet nicht für den Verlust von Gutscheinen und ist auch nicht zu deren Ersatz
verpflichtet.
4.4. Gutscheine sind prinzipiell auf eine andere Person übertragbar.
4.5. Auch zum Einlösen eines Gutscheines ist eine Terminvereinbarung notwendig.
4.6. Für Gutscheine, die nach Ablauf eingelöst werden bzw. für die Verlängerung der
Gültigkeit eines Gutscheines um ein weiteres Jahr, berechnet WK eine
Aufwandsentschädigung von 15,-€ pro Gutschein.
5 Haftung
5.1. Sofern trotz fachkundiger Durchführung durch unsere Anwendungen der Gast zu
Schaden kommen sollte, die darauf zurückzuführen sind, dass der Gast Ausschlussoder
Beeinträchtigungsgründe verschwiegen hat, ist WK von jeglicher Haftung
freigestellt. Gleiches gilt für Schäden durch bis dahin dem Gast nicht bekannte bzw.
für WK nicht ersichtliche Ausschlussgründe. An dieser Stelle weist WK erneut darauf
hin, im Zweifelsfall im Vorfeld der Anwendung einen Arzt zu konsultieren.
5.2. Dem Gast steht es frei zu beweisen, dass trotz eingehaltener Informationspflicht
seinerseits und Sorgfalt der Durchführung seitens WK ihm ein Schaden aufgrund
möglicher Behandlungsfehler während der Anwendung entstanden ist.
Reisen
1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen den beiden
Vertragspartnern, dem Gast und Wellnessstudio Körperträume (im Folgenden WK).
Weiterhin ergänzen diese die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß
§§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach
bürgerlichem Recht).
2 Vertragsschluss des Leistungsvertrages, Verpflichtungen des
Gastes
2.1. Der Vertragsschluss und damit die Buchung der vereinbarten Leistung zur Reise
ist ausschließlich per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! buchbar. Die Buchung
wird dem Gast seitens WK bestätigt und bildet damit den vereinbarten
Leistungsumfang der Reise.
2.2. Grundlagen des Angebots von WK und der Buchung seitens Gast sind die
Leistungsbeschreibung, die wichtigen Hinweise zu der Reise und die
ergänzenden Informationen, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
2.3. WK beauftragt keine Dritte (z.B. Reiseagenturen) zur Erstellung des
Leistungsangebots, somit sind diese von WK nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Vertrags zwischen Gast und WK abändern, über
die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen oder im Widerspruch dazu
stehen.
2.4. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von WK
herausgegeben werden, sind für WK und die Leistungserbringung von WK nicht
verbindlich, soweit diese nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast
zum Inhalt der Leistungsbeschreibung von WK gemacht wurden.
2.5. Weicht der Inhalt der Leistungsbeschreibung von dem der Buchungsbestätigung
ab, so liegt ein neues Angebot seitens WK vor. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder die Inanspruchnahme der
Leistung erklärt.
2.6. Der die Buchung vornehmende Vertragspartner haftet für die vertraglichen
Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine
eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
3 Vertragsleistungen
3.1. Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von WK nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den
gefährdungsfreien Ablauf nicht beeinträchtigen, als auch die zeitlich und finanziell
gesetzten Rahmenbedingungen nicht überschreiten.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. WK ist verpflichtet, den Gast über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich
nach Bekanntwerden darüber in Kenntnis zu setzen.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der
Gast berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, wenn WK in der Lage ist,
eine solche ohne Mehrpreis für den Gast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Gast
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von WK über die Änderung der
Vertragsleistung diese gegenüber geltend zu machen.
4 Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und erfolgter Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung
in Höhe von 50 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird spätestens 14
Tage vor Reisebeginn fällig.
4.2. Leistet der Gast die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der
o.g. Zahlungsfälligkeiten, obwohl WK zur ordnungsgemäßen Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist WK berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen den Gast mit Rücktrittskosten zu
belasten.
5 Preisanpassungen
5.1. Eine Erhöhung des vereinbarten Gesamtpreises ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsabschluss für WK nicht vorhersehbar waren.
5.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so ist WK berechtigt, diese im entspr. Umfang
dem Gesamtpreis hinzuzufügen.
5.3. Gleiches Recht behält sich WK im Falle einer Änderung der Währung nach
Abschluss des Reisevertrages vor.
5.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Gesamtpreises hat WK den Gast
unverzüglich nach Bekanntwerden von dem Änderungsgrund in Kenntnis zu
setzen. Preisanpassungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend
beim Gast zulässig. Bei Preisanpassungen von mehr als 5 % über dem
vereinbarten Gesamtpreis ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Leistung
zu verlangen, wenn WK in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für
den Gast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat die zuvor genannten
Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von WK über die Preisanpassung
gegenüber WK geltend zu machen.
6 Rücktritt durch den Gast vor Reisebeginn/Stornokosten
6.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber WK schriftlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, muss der Rücktritt diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Gast vor Reisebeginn zurück oder tritt dieser die Reise nicht an, so
verliert WK den Anspruch auf den Gesamtpreis. Stattdessen kann WK, soweit der
Rücktritt nicht selbst zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Gesamtpreis verlangen.
6.3. WK hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Vertragsleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Gastes wie folgt berechnet:
a) bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % maximal jedoch 100,00€
b) ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 50 %
c) ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 70 %
d) ab dem 06. Tag vor Reiseantritt 90 %
6.4. Die Beweislast, dass aus Sicht des Gastes die Schadensersatzansprüche seitens
WK möglicherweise überzogen sind, liegt beim Gast.
6.5. WK behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere
Entschädigung zu fordern, soweit WK nachweist, dass ihr wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem
Fall ist WK verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Das gesetzliche Recht des Gastes, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer
zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7 Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des
Gastes dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann WK bei Einhaltung der
nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Gast erheben.
7.2. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist,
beträgt das Umbuchungsentgelt pro Person € 60,00.
7.3. Umbuchungswünsche des Gastes müssen schriftlich per Email beidseitig
bestätigt werden.
8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Gast bestimmte Vertragsleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.
B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Gesamtpreises.
8.2. WK wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen.
8.3. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9 Kündigung aus wichtigem Grund
9.1. WK kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast
ungeachtet einer Abmahnung von WK nachhaltig stört, Anweisungen missachtet,
oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2. In diesem Fall behält WK den Anspruch auf den Gesamtpreis.
9.3. Im Falle von Auslagen für vertraglich vereinbarte Leistungen, die aufgrund des
Fehlverhaltens des Gastes noch nicht getätigt wurden, ist WK bereit, diese dem
Gast zu erstatten. Dieser Betrag kann sich jedoch um Auslagen, die durch das
Fehlverhalten des Gastes entstehen, gemindert werden.
9.4. Davon unberührt bleiben Aufwendungen, die WK aufgrund des Fehlverhaltens
des Gastes entstehen. Diese werden dem Gast weiterbelastet und erhöhen damit
den Gesamtpreis entsprechend.
10 Obliegenheiten des Gastes
10.1.Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist
bei Reisen mit WK schriftlich per Email zu tätigen. Gleiches gilt für das Verlangen
auf Abhilfe.
10.2.Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der
Gast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Reise infolge eines
solchen Mangels aus wichtigem, WK erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
10.3.Die Kündigung ist erst zulässig, wenn eine zwischen den Vertragspartnern
vereinbarte, angemessene Frist verstrichen ist.
10.4. Innerhalb dieser Frist behält sich WK das Recht auf Abhilfe vor.
10.5.Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder
von WK oder ihren Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch einen wichtigen Grund des Gastes gerechtfertigt
wird.
10.6.Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung gelten die
Gepäckbeförderungsbestimmungen der Fluggesellschaft. Der Gast ist selbst
verantwortlich für evtl. Schadensersatzansprüche an dieselbe.
11 Sicherheitsrichtlinien
11.1. Die Ausflüge, Besichtigungen, Bergbesteigungen, Wanderungen und alle weiteren
Aktivitäten erfolgen von Seiten WK ausschließlich nur als Begleitperson. Alle
Aktivitäten führt der Gast eigenverantwortlich durch.
11.2. Es bleibt WK vorbehalten, bei geplanten Aktivitäten innerhalb der vereinbarten
Vertragsleistungen dem Gast die Begleitung zu verweigern, wenn nach
Einschätzung von WK die technischen und konditionellen Voraussetzungen nicht
gegeben sind, oder nicht vorhersehbare Umstände eine Durchführung oder
Fortführung der Aktivität unmöglich machen.
11.3. Gleiches gilt für alle Umstände aufgrund dessen WK der Fürsorge- und
Verkehrssicherungspflichten nicht mehr nachkommen kann. Dazu zählen
insbesondere, aber nicht ausschließlich: Lawinengefahr, Sperrungen, nicht mehr
passierbare Wanderwege, Wetterverhältnisse, als auch die grundsätzliche, aber
auch die sich während einer Aktivität ändernde körperliche Verfassung eines
Teilnehmers, selbst wenn diese zu Beginn der Aktivität noch intakt war.
12 Haftung
12.1.Die vertragliche Haftung von WK für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) WK für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2.Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer
Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser
Haftungsbeschränkung unberührt.
12.3.WK haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass
sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil der Leistungserbringung von WK
sind.
12.4.WK haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Gastes vom
vereinbarten Ausgangsort der Reise zum vereinbarten Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der
Reise beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Gastes die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von WK
ursächlich geworden ist.
12.5.Eine etwaige Haftung von WK aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt
durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
13 Ausschluss von Ansprüchen
13.1.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer Leistung hat der Gast
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem
Tag des vertraglichen vereinbarten Endes der Leistungserbringung folgt. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, gilt das Datum des
folgenden Werktags.
13.2.Schadensersatzansprüche gegenüber WK bedürfen der Schriftform unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
13.3.Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14 Verjährung
14.1.Ansprüche des Gastes nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von WK oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von WK beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt auch
für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WK oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von WK beruhen.
14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3.Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Endes der Leistungserbringung folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf
einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, gilt das Datum des folgenden Werktags.
14.4.Schweben zwischen dem Gast und WK Verhandlungen über den Anspruch oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung ausgesetzt, bis
der Gast oder WK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Aussetzung ein.
15 Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
15.1. Anwendbares Recht ist das Recht Deutschlands
15.2. Bei Unstimmigkeiten bzw. Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind
die Deutschen Gerichte zuständig.